Papillonzucht "von Rotmonten"
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Wissenswertes


Reisen mit dem Hund: Tollwutimpfung

22.01.2011

Reisen mit dem Hund: Tollwutimpfung

Gültigkeit der Tollwutimpfung nicht mehr auf 1 Jahr beschränkt!



Die meisten Reisen mit dem Hund führen in unsere Nachbarländer. Sie sind fast alle tollwutfrei (Ausnahme: in den Bergen Oberitaliens ist wieder Tollwut unter Wildtieren aufgetaucht). Für den Grenzübertritt  braucht Ihr Hund neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Mikrochip einen Heimtierausweis und darin eingetragen die Tollwutimpfung, die mindestens 22 Tage vor Grenzübertritt gemacht sein muss.

Die Gültigkeit der Impfung ist nicht mehr auf ein Jahr beschränkt. Sie ist   so lange gültig, wie es der Impfstoffhersteller angibt. Das sind bei den meisten heute gebrauchten Impfstoffen 3 Jahre. Wichtig: das gilt nur, wenn der Tierarzt beim Eintrag der Impfung im Heimtierausweis die Gültigkeitsdauer eingetragen und unterschriftlich bestätigt hat.

Es ist zu empfehlen, bei Junghunden die Tollwutimpfung erst ab Alter 5 Monate vorzunehmen. Bei jüngeren Papillons wurden schon negative Folgen gesehen, denn die Dosis ist immer gleich, egal ob es sich um 1,5 kg Papillon-Welpe oder 40-kg-Schäferhund handelt. Einen Junghund gibt man besser dem Züchter in die Ferien, statt ihn mit früher Tollwutimpfung, Reise und fremdem Keimklima zu belasten.

Bei Reisen in entferntere Länder, die teils nicht frei sind von urbaner Tollwut, muss man sich vorgängig informieren beim BVET www.bvet.admin.ch oder Sie bitten Ihren Tierarzt um Abklärung der Ein- und Ausreisevorschriften.

Denken Sie auch daran, dass Ihr Hund für Reisen ans Mittelmeer (Spanien, Griechenland) einen guten Schuck vor Mücken braucht, welche Leishmaniose übertragen. Dass man mit Unterstützung des Tierarztes für Zeckenschutz sorgt vor der Auslandreise, ist fast allen Hundehaltern bekannt.

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